Willkommen zurück!
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine
Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem
Leben in der Kirche öffnen möchte; die Übernahme eines Patenamtes; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge oder Erfahrungen,
die religiöse Fragen wieder wach werden lassen. Die Rückkehr in die Kirche ist immer möglich.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie können sich an den Pfarrer Ihres Wohnorts wenden. Ihr zuständiges Pfarramt finden Sie hier. Der
Wiedereintritt in die Kirche ist aber nicht an ihren Wohnort gebunden. Sie können auch jeden anderen katholischen Priester, jede Seelsorgerin oder jeden Seelsorger ansprechen. Sie werden
Ihre Schritte in die Kirche zurück begleiten.
Der Wiedereintritt ist mehr als ein formaler Verwaltungsakt. Ihre Situation und Ihre Fragen, Ihre Beweggründe zum Kirchenaustritt und zum Wiedereintritt sollen ausreichend Raum erhalten.
Gespräche mit einem Seelsorger können bei der Klärung verschiedener Fragen helfen. Gemeinsam mit dem Seelsorger entscheiden Sie, wie viel Zeit Sie dafür brauchen.
Die Wiederaufnahme ist ein bewusster Neuanfang in der katholischen Glaubensgemeinschaft. Sie vollzieht sich in einer schlichten Feier, in der Sie das Glaubensbekenntnis sprechen. Der
Priester nimmt Sie dann wieder in die Kirche auf.
Gut ist, wenn Sie eine Taufbescheinigung haben oder wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand. Im Taufbuch dieser Pfarrei wurde Ihr Kirchenaustritt vermerkt und auch Ihre
Wiederaufnahme wird hier dokumentiert. Sollte Ihnen die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt noch vorliegen, bringen sie diese zum Gespräch mit dem Seelsorger mit.
Er hilft Ihnen bei den Fragen rund um die benötigten Unterlagen.
Kirchensteuerpflichtig ist man nur für die Zeit, in der man Mitglied der Kirche ist. Die Kirchensteuer ist also zu zahlen ab dem Monat nach dem Wiedereintritt. Kirchenmitglieder ohne zu
versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
Nein.