Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.
Er ist Dienstgeber für alle Angestellten.
Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.
Wenn z.B. die Kirchengemeinde einen Vertrag mit einer anderen Person schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person
" Kirchengemeinde".
Wie ist die Arbeitsweise des Kirchenvortandes?
Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem
Sachverhalt beim Pfarrer oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
In der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.
Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse, diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag für die
Kirchenvorstandsitzung als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.