Datenschutz



Am 24.05.2018 ist das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) der katholischen Kirche in Kraft getreten.

 

Folgende Auswirkungen hat das KDG für unsere Pfarreien: Jede Pfarrei ist dazu verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der bei der Einhaltung der Gesetzesvorschriften bezüglich personenbezogener Daten Unterstützung leistet. Zur Verarbeitung jeglicher personenbezogener Daten ist das Einverständnis der betroffenen Person oder eine rechtliche Grundlage notwendig. Auch Fotos von Personen stellen personenbezogene Daten dar. Das bedeutet, dass jede abgebildete Person auf einem Foto ein Einverständnis zur Veröffentlichung geben muss. Aus diesem Grund ist die bildliche Berichterstattung von Veranstaltungen unserer Gemeinden erschwert, sodass im Pfarrbrief und auf der Homepage aktuell nur noch wenige Fotos aus dem Gemeindeleben abgedruckt bzw. gezeigt werden können. Des Weiteren sind auch Auswirkungen hinsichtlich der Jubiläumsordnung zu beachten. Bei Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefällen, Ordens- und Priesterjubiläen können Namen der Betroffenen und deren Wohnort sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den Publikationen der Pfarreien (Pfarrnachrichten) veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen der Veröffentlichung nicht schriftlich bei der zuständigen Pfarrei widersprochen haben. Zu den genannten Altersjubiläen, die veröffentlicht werden dürfen, zählen der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Bei den Ehejubiläen ist die Veröffentlichung des 25., 50. und jedes weiteren 5. Ehejubiläums möglich. Weiterhin werden auch in Zukunft im Pfarrbrief die Verstorbenen aus unseren Gemeinden genannt werden. Nicht möglich ist dagegen die Weitergabe von Informationen über Beerdigungen. Ohne Einverständniserklärung dürfen auch Sakramentsspendungen nicht veröffentlicht werden. Daher werden im Pfarrbrief beispielsweise nicht mehr die Namen der Getauften genannt. Zudem können Eheaufgebote nun nicht mehr schriftlich ausgehängt oder abgedruckt, sondern nur mündlich verlesen werden. All diese Bestimmungen, die sich aus dem KDG ergeben, werden unsere Pfarreien nun umsetzen. Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Zeit neuer Medien umso bedeutender, sodass eine Sensibilisierung mit diesem Thema wichtig ist.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und bitten um Ihr Verständnis für die beschriebenen Änderungen in diesem Zusammenhang.


Pfr. Grzegorz Mazur
Pfr. Marek Malesa